Wir haben uns gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten auf die
Erstellung rechtsgültiger Vorsorgedokumente, deren Lagerung
und regelmäßiger Aktualisierung spezialisiert.
Mit den Produkten wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
Testament sowie Unternehmervollmacht bedienen wir dabei die
unterschiedlichen Bedarfe von Privatkunden und Unternehmen.
Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit gibt es in Deutschland
gesetzliche Regelungen aufgrund derer gerichtliche Betreuung angeordnet wird.
Und eben auch die Möglichkeit, diese Dinge durch selbstgewählte Personen
Ihres Vertrauens so regeln zu lassen, dass Ihre Vorstellungen berücksichtigt
und umgesetzt werden. Dafür braucht es Ihre Initiative durch rechtzeitige
Erstellung rechtskonformer Vollmachten und Verfügungen.
Selbiges gilt für den Sterbefall. Wenn kein Testament erstellt wird greift
die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Wer hier individuellen Regelungsbedarf hat,
muss ein rechtskonformes Testament erstellen.