Das deutsche Steuerrecht bietet die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen auch bereits entrichtete Steuern rückwirkend bis zu 3 Jahre zurück erstattet zu bekommen. Sie können dadurch Ihre Steuerlast der letzten 3 Jahre bis auf "0" reduzieren.
Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuerlast für das
laufende Kalenderjahr sowie die folgenden Jahre zu reduzieren,
Freibeträge eintragen
zu lassen und Steueraufwand in Privatvermögen umzuwandeln.
Rückerstattung: Der Gesetzgeber (Steuerrecht) sieht vor, dass Sie auch bereits gezahlte Erbschaftssteuer unter gewissen Voraussetzungen bis zu 2 Jahre rückwirkend zurückerstattet bekommen können.