Steuern

Rückerstattung bereits bezahlter Steuern

Das deutsche Steuerrecht bietet die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen auch bereits entrichtete Steuern rückwirkend bis zu 3 Jahre zurück erstattet zu bekommen. Sie können dadurch Ihre Steuerlast der letzten 3 Jahre bis auf "0" reduzieren.


Reduzierung Ihrer persönlichen Steuerlast

Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuerlast für das laufende Kalenderjahr sowie die folgenden Jahre zu reduzieren, Freibeträge eintragen
zu lassen und Steueraufwand in Privatvermögen umzuwandeln.


Erbschaftssteuer

Rückerstattung: Der Gesetzgeber (Steuerrecht) sieht vor, dass Sie auch bereits gezahlte Erbschaftssteuer unter gewissen Voraussetzungen bis zu 2 Jahre rückwirkend zurückerstattet bekommen können.


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